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Aprilscherz: Einspruchsverfahren gegen RP-Darmstadt läuft

Der Vorstand der Segelfluggruppe Bensheim e. V. hat gegen den aktuellen Bescheid Regierungspräsidiums Darmstadt (RP) über die sofortige Einstellung des Flugbetriebes am Segelflugplatz Bensheim Widerspruch im Eilverfahren eingelegt.

Hintergrund: Pünktlich zum Saisonstart hat eine engagierte Truppe Fliegerkameraden alle Landebahnmarkierung des Segelflugplatzes Bensheim wieder vom Bewuchs befreit und frisch weiß angestrichen.

Das RP Darmstadt monierte: Es habe mehrfache Anzeigen/Beschwerden von vorbeifliegenden Luftfahrtzeugführern gegeben, die sich durch die strahlend weiße Markierungen bei Sonnenschein akut geblendet fühlten.

Eine kurzfristige Kontrolle der Behörde vor Ort habe ergeben, dass hier nicht eine für die luftfahrtsrelevante Infrastruktur, speziell Vorfeld, Rollwege, sowie Start- bzw. Landebahn vorgeschriebene EASA-geprüfte blendfreie Markierungsfarbe verwendet worden sei. Die Ausführung entspräche daher nicht den gültigen Richtlinien des Bundesverkehrsministeriums für Anlage und Betrieb der erfassten Flugplätze gemäß § 6 LuftVG und §§ 49 bis 53 LuftVZO.
Mit sofortiger Wirkung sei der Flugbetrieb auf den Stadtwiesen eingestellt, bis die unzulässige Farbe mit der sogenannten Lufa-Farbe für Segelfluggelände, RAL 020 93 05 (blossom white), überstrichen wurde.

Der Vorstand hat in einem Eilverfahren Einspruch beim Verwaltungsgericht Darmstadt erhoben. Mit einer Entscheidung wird noch bis zum 02.04.2022 gerechnet.

Ein Dank geht auf alle Fälle jetzt schon an alle eifrigen Bahnmarkierungs-Maler.