PILOT WERDEN AN DER BERGSTRASSE

SEGELFLIEGEN LERNEN IM VEREIN

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FLIEGEN MIT FLUGLEHRER

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PILOT WERDEN

Voraussetzung für eine Ausbildung zum Segelflugzeugführer ist die Mitgliedschaft im Verein. Wir sind keine gewerbliche Flugschule. Alle Fluglehrer sind bei uns ehrenamtlich tätig!

Kommen Sie an einem Wochenende, Samstag ab 13 Uhr oder Sonntag gänztägig, auf unserem Flugplatz vorbei und machen Sie sich ein Bild vor Ort. Ihre Fragen werden gerne beantwortet und Sie erhalten die erforderlichen Unterlagen.

Zunächst erwirbt man die Segelflugzeuglizenz (SPL oder LAPL-S), darauf aufbauend die Berechtigung zum Reisemotorsegler (TMG) und / oder Segelkunstflug. Vom Fußgänger direkt zum Motorseglerpiloten bilden wir nicht aus. Wir sind alle Segelflieger und wollen auch alle Segelflieger sein!

Die Ausbildung zum Segelflugzeugführer beginnt bereits mit 14 Jahren. Mindestalter zum Erwerb der Lizenz ist 16 Jahre. Bei Minderjährigen müssen alle Erziehungsberechtigten mit der Ausbildung einverstanden sein.

Gespräch mit dem Ausbildungsleiter

Vor Beginn der Ausbildung bespricht der Ausbildungsleiter mit Ihnen alle Einzelheiten.

Sind alle Unterlagen komplett, bestätigt der Ausbildungsleiter, dass mit der Ausbildung begonnen werden darf und händigt einen Ausbildungsnachweis aus, in dem von nun an der Gang der Ausbildung dokumentiert wird.

Im Ausbildungsnachweis sind alle Übungen aufgeführt, die während der Ausbildung durchzuführen sind. Die jeweiligen Fluglehrer unterschreiben an entsprechender Stelle.

Jeder Schüler ist selbst dafür verantwortlich, dass alle Übungen erledigt und abgezeichnet werden. Der Ausbildungsnachweis ist während der Ausbildung sorgfältig auszufüllen und bei allen Flügen mitzuführen.

Folgende Unterlagen werden benötigt:

  • Kopie des Peronalausweises,
  • Tauglichkeitszeugnis,
  • Führungszeugnis (Nachweis, dass eines beantragt ist, genügt),
  • Auszug aus dem Verkehrszentralregister und
  • Teilnahmebescheinigung Sofortmaßnahmen am Unfallort.

Flugtauglichkeit

Wie jeder weiß, müssen Piloten gesund sein. Man braucht ein fliegerärztliches Tauglichkeitszeugnis.

Fliegerarzt Dr. Klaus Koser aus Mainz ist Mitglied unseres Vereins und steht bei Fragen gerne zur Verfügung. Wer Bedenken hinsichtlich seiner Flugtauglichkeit hat, sollte sich eventuell vor dem Vereinsbeitritt untersuchen lassen.

Eine Liste weiterer Fliegerärzte befindet sich auf der Homepage des Luftfahrtbundesamtes.

Flugbuch

Jeder Pilot muss all seine Flüge in ein Flugbuch eintragen. Das Flugbuch ist eine Urkunde und muss sorgfältig geführt werden. Die Einträge dienen dem Nachweis verschiedenster Voraussetzungen.

Damit werden beispielsweise die Erfüllung der Ausbildungsvoraussetzungen nachgewiesen oder – wenn man schließlich eine Lizenz hat – die notwendigen 15 Starts, 5 Flugstunden und 2 Flüge mit Fluglehrer innerhalb der letzten 24 Monate bzw. die notwendigen Starts in einer bestimmten Startart – F-Schlepp oder Winde – innerhalb der letzten 24 Monate (je mindestens 5).

Das Flugbuch muss bei allen Flügen, also auch bei Ausbildungsflügen, mitgeführt werden.

Flugbetrieb

Wir fliegen an Wochenenden und Feiertagen, an Werktagen nur ausnahmsweise. Samstags beginnen wir um 13 Uhr, an Sonn- und Feiertagen um 09.30 Uhr. Der Flugbetrieb endet nach Absprache und Wetterlage gegen Abend.

Wer fliegen möchte, muss rechtzeitig da sein und sich am Flugbetrieb beteiligen. Beim Segelfliegen braucht jeder die Hilfe des anderen, sonst kommen wir alle nicht in die Luft. Je zügiger jeder am Boden mitarbeitet, desto mehr Flüge können wir an einem Tag machen. Das ist gerade in der Ausbildung wichtig, denn man möchte ja vorankommen.

Einmal im Jahr findet ein Fliegercamp statt, abwechselnd in Bensheim und an einem anderen Flugplatz. Da hat dann jeder Gelegenheit, jeden Tag zu fliegen und sich seinem Hobby mal ganz besonders intensiv zu widmen.

Damit der Verein funktioniert

Alle sollten zum Gelingen des Vereinslebens beitragen. Im Winter werden wir in der Werkstatt arbeiten und unsere Flugzeuge und sonstigen Gerätschaften pflegen, während der Flugsaison erledigen wir verschiedene Dienste damit unser Betrieb läuft.

Jedes Mitglied wird für Dienste eingeteilt: Kantinendienst, Windendienst, Flugleiterdienst, Fluglehrerdienst, das alles müssen wir machen, sonst geht nichts. Alle diese Dienste werden ehrenamtlich ausgeübt. Der Kantinendienst ist die einzige Tätigkeit, die keine besonderen Berechtigungen voraussetzt. Alle anderen Tätigkeiten sind an Voraussetzungen gebunden. So benötigt man zum Windefahren einen Windenfahrerschein, als Flugleiter einen Lehrgang und eine Bestätigung der Luftfahrtbehörde und als Fluglehrer eine besondere Ausbildung, die mit einer Prüfung und einer Anwärterzeit abschließt, bis man dann schließlich eigenverantwortlich ausbilden darf.

Für all diese Dienste gibt es Baustunden. Insgesamt muss man im Jahr 60 Baustunden machen. Das ist nicht viel. Der Verein lebt davon, dass viele Mitglieder deutlich mehr als 60 Stunden im Jahr für uns alle arbeiten. Aus diesem Grund können wir als Verein Fliegen recht günstig betreiben.